Anmerkungen zur QSP April 2004
In der dieser Ausgabe der QSP wurde die Amateurfunkverordnung als Beilage
neu aufgelegt und gedruckt. Beim Durchlesen der einzelnen Punkte der
Amateurfunkverordnung 2004 ist bereits mehreren Kollegen aufgefallen, dass
der § 24 Funktagebuch darauf schließen lässt, dass wieder das Funktagebuch
geführt werden müsste. Dem ist jedoch nicht so, denn die Anführung des
Paragraphen 24 ohne Kommentar ist leider irreführend und von den
QSP-Drucklegern ist diese Verordnung nicht bedacht worden.Um die ganze
Angelegenheit richtig zu verstehen, muss man gleichzeitig auch das
Bundesgesetzblatt vom 12.Jänner 1999, betreffend das Amateurfunkgesetz
1998-AFG heranziehen. Mit diesem Gesetz hat man im Paragraph 18 das
Funktagebuch neu geregelt und zwar "kann" die Fernmeldebehörde verlangen,
dass ein Funktagebuch geführt werden muss. Verlangt sie jedoch dies, muss
sie sich genau an den Wortlaut und an die Bedingungen, wie sie in der
Amateurfunkverordnung § 24 geregelt sind, halten. Wir erinnern uns alle noch
der Nachricht im Jahre 1999, worin uns plötzlich mitgeteilt worden ist, dass
kein Funktagebuch mehr zu führen sei. Jedenfalls haben wir dies mit Freude
zur Kenntnis genommen und uns nichts Weiteres gedacht. Wenn man sich mit der
Gesetzesmaterie nicht grundlegend befasst hat, wäre man überhaupt nicht
dahintergekommen, denn die Abschaffung der Funktagebücher hätte auch - wie
der Nichtexperte glaubt - durch andere Anordnungen etc. für immer oder für
eine bestimmte Zeit erfolgen können. Demnach war es laut dem neuen
Amateurfunkgesetz 1999 überhaupt nicht notwendig die Abschaffung der
Funktagebuchführung mit Schreiben oder sonstigen Kommunikationen
anzukündigen, da die Gesetzesmaterie dies automatisch- ein wenig
kompliziert- geregelt hat. Und warum ist nun kein Funktagebuch mehr zu
führen ? Ganz einfach, die Fernmeldebehörde hat von der Kannbestimmung im §
18 Amateurfunkgesetz bisher keinen Gebrauch gemacht. Die Führung des
Funktagebuches ist bis jetzt zu unserem Glück Vergangenheit.Und woran liegt
jetzt die Schwierigkeit der Verständlichkeit der neuen Amateurfunkverordnung
2004 in der QSP ? Ganz einfach, man kann von einem Funkamateur nicht
unbedingt verlangen, dass er immer die Gesetzesblätter und die
Amteurfunkverordnung zur Hand hat und selbst sozusagen Forschungsarbeit
leistet. Die QSP hat leider dazu nichts beigetragen. Die Verantwortlichen
haben einfach den Wortlaut der Amateurfunkordnung so abgedruckt wie er im
Gesetz gestanden ist. Dass jedoch - und jetzt kommt es - der Paragraph 24 der
Amateuerfunkverordnung für die Führung des Funktagebuches bisher überhaupt
nicht zur Anwendung durch die Fernmeldebehörde gekommen ist, wurde nirgends
vermerkt und die Amateurfunker dadurch hoch verunsichert.
"Der QSP Mitarbeiter hat bei der letzten DV-Sitzung auch auf Grund von
anderen OMs gekommene Beschwerden dies bedauert und versprochen in Zukunft
mehr auf solche Verständigungsfehler zu achten. wobei man auch fährerweise
dazu sagen muß, dass dies alles von ehrenamtlichen Mitarbeitern ohne
Bezahlung erfolgt und diese auch ganz schön damit gefordert sind".
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Dr. Diethard Sorger